MFH mit 8 Wohneinheiten, vollständig vermietet, Bj. 2010, in Vechta zu verkaufen!
Objektbeschreibung
Hier erwartet Sie eine top Kapitalanlage.
Das junge Mehrfamilienhaus sucht einen neuen Eigentümer.
Das Objekt liegt am Ende einer Stichstraße.
Daten:
Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten;
Bj 2010
Whg 1
Wohnbereich inkl. Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Flurbereich, Terrasse
ca. 49,88 m² Wfl. (ohne Terrassenanteil)
Whg 2
Wohnbereich, Küche, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Terrasse
ca. 49,20 m² Wfl. (ohne Terrassenanteil)
Whg 3
Wohnbereich inkl. Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Flurbereich
ca. 49,69 m² Wfl.
Whg 4
Wohnbereich inkl. Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Flurbereich, Balkon
ca. 49,83 m² Wfl. (inkl. Balkonanteil)
Whg 5
Wohnbereich, Küche, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Balkon
ca. 49,98 m² Wfl. (inkl. Balkonanteil)
Whg 6
Wohnbereich inkl. Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Flurbereich, Balkon
ca. 52,22 m² Wfl. (inkl. Balkonanteil)
Whg 7
Wohnbereich inkl. Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Dachterrasse
ca. 51,35 m² Wfl. (inkl. Dachterrassenanteil)
Whg 8
Wohnbereich inkl. Kochbereich, 1 Schlafzimmer, Duschbad, HWR, Flurbereich, Dachterrasse
ca. 48,32 m² Wfl. (inkl. Dachterrassenanteil)
Alle 8 Wohnungen sind aktuell sehr gut vermietet; die Netto-Mieteinnahmen liegen bei ca. 43.000,- Euro pro Jahr
Die Grundrisse und die Anschrift erhalten Sie, nach schriftlicher und vollständiger Anfrage.
BITTE HABEN SIE VERSTÄNDNIS DAFÜR, DASS WIR LEDIGLICH ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGEN DATEN (NAME,ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER) BERÜCKSICHTIGEN KÖNNEN !!!
Gebäudeenergiegesetz 01.11.2020
GEG § 80 (4) Im Falle des Verkaufs eines Wohngebäudes mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten, hat der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis mit einer nach §88 zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
GEG § 48. Nimmt der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten Änderungen an dem Gebäude vor und werden unter Anwendungen des § 50 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach §50 Absatz 3 durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 zur Ausstellung von Energieausweisberechtigten Person zu führen, wenn ein solches Beratungsgespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
Kostenlose Beratungsstellen z.B. die Energieberatung der Verbraucherzentrale.