Wenn eine Maklerin oder ein Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt wird, erhält er oder sie nach erfolgreichem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags eine Provision – auch Courtage genannt.
Wird diese Gebühr von der Käuferin oder dem Käufer gezahlt, spricht man von der Käufercourtage (auch Außenprovision genannt). Wird sie vom Verkäufer getragen, spricht man von einer Innenprovision. Häufig wird die Courtage zwischen beiden Parteien aufgeteilt – das nennt man Mischprovision.
Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2020 gilt bei privaten Wohnimmobilien:
Käuferinnen und Käufer zahlen nur dann eine Courtage, wenn auch der Verkäufer eine gleich hohe Provision trägt. Damit ist die Käuferseite rechtlich besser geschützt als früher.
Die Höhe der Käufercourtage liegt in der Regel zwischen 3 % und 3,57 % inkl. MwSt. – je nach Bundesland und Vereinbarung.