Käufercourtage – das sollten Sie über Maklerprovisionen wissen

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, zahlen Sie in bestimmten Fällen eine Provision an den oder die vermittelnden Maklerin oder Makler – die sogenannte Käufercourtage. Seit der gesetzlichen Neuregelung 2020 gelten dabei klare Regeln, die Käuferinnen und den Käufer schützen. Wir erklären, wie die Provision funktioniert, wann sie fällig wird – und warum sie sich für Sie lohnt.

Was ist die Käufercourtage überhaupt?

Wenn eine Maklerin oder ein Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt wird, erhält er oder sie nach erfolgreichem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags eine Provision – auch Courtage genannt.

Wird diese Gebühr von der Käuferin oder dem Käufer gezahlt, spricht man von der Käufercourtage (auch Außenprovision genannt). Wird sie vom Verkäufer getragen, spricht man von einer Innenprovision. Häufig wird die Courtage zwischen beiden Parteien aufgeteilt – das nennt man Mischprovision.

Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2020 gilt bei privaten Wohnimmobilien:
Käuferinnen und Käufer zahlen nur dann eine Courtage, wenn auch der Verkäufer eine gleich hohe Provision trägt. Damit ist die Käuferseite rechtlich besser geschützt als früher.

Die Höhe der Käufercourtage liegt in der Regel zwischen 3 % und 3,57 % inkl. MwSt. – je nach Bundesland und Vereinbarung.

Wer zahlt die Käufercourtage – und in welcher Höhe?

Seit Dezember 2020 gilt bundesweit: Käuferinnen und Käufer oder Verkäuferinnen und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision zu gleichen Teilen – sofern beide Parteien durch denselben Makler betreut wurden. Damit wird die Kostenlast gerechter verteilt. Eine einseitige Belastung der Käuferseite ist nicht mehr erlaubt.

Wann wird die Provision fällig?

Erst nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Vorher entstehen Ihnen durch den Kontakt mit der Maklerin oder dem Makler keine Kosten. Die Zahlung erfolgt in der Regel direkt nach Vertragsabschluss gegen Rechnung.

Was bekommen Käufer für ihre Courtage?

  • Zugang zu geprüften Immobilienangeboten
  • Persönliche Beratung und Betreuung im gesamten Kaufprozess
  • Verhandlungsunterstützung und Preisprüfung
  • Koordination von Besichtigungen, Unterlagen und Terminen
  • Rechtssichere Begleitung bis zum Notartermin

Kurz gesagt: Sie zahlen nicht für ein Inserat, sondern für einen umfassenden Rundum-Service.

Unser Tipp: Fragen lohnt sich
In einigen Regionen ist auch eine reine Verkäufercourtage (sog. Innenprovision) möglich. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie transparent über alle Konditionen rund um die Courtage.

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login-Link.
Kundenportal
Sie sind momenten nicht im Kundenportal angemeldet.