Maklerprovision einfach erklärt – das sollten Sie wissen

Ob Kauf, Verkauf oder Vermietung: Die Beauftragung von Maklerinnen und Makler ist mit einer Provision verbunden – dem sogenannten Maklerhonorar oder der Maklercourtage. Doch wer zahlt sie, wie hoch ist sie, und was ist gesetzlich geregelt? Hier finden Sie alle Antworten.

Was ist eine Maklercourtage?

Die Maklercourtage ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die Maklerin oder der Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Objekts erhält. Sie wird vertraglich im Maklerauftrag geregelt und richtet sich in der Regel prozentual nach dem Kauf- oder Mietpreis der Immobilie. Ob Vermietung oder Verkauf – das Honorar wird nur fällig, wenn es tatsächlich zu einem Abschluss kommt.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf?

Seit Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Neuregelung für private Wohnimmobilien: Käuferinnen und Käufer und Verkäuferinnen und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision in der Regel zu gleichen Teilen – meist 50/50.
Je nach Region liegt die Provision insgesamt zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises, jeweils zzgl. MwSt.
Individuelle Vereinbarungen sind möglich – z.B. eine reine Verkäufercourtage (Innenprovision) oder eine Käufercourtage (Außenprovision) – aber nur, wenn sie vertraglich eindeutig geregelt und zulässig sind.

Wer zahlt die Provision bei Vermietung?

Für Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision.
In der Praxis heißt das meist: Die Vermieterin oder der Vermieter trägt die Maklerkosten.
Bei erfolgreicher Vermittlung sind maximal zwei Monatskaltmieten als Provision erlaubt.

Wann wird die Provision fällig?

Das Maklerhonorar wird erst nach Vertragsabschluss fällig – also beim Kauf nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags bzw. bei Miete mit Abschluss des Mietvertrags. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten durch die Beauftragung.

Gut zu wissen:

Die Maklerkosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Professionelle Maklerinnen und Makler bringen nicht nur Käuferinnen oder Käufer und Verkäuferinnen oder Verkäufer zusammen – sie sorgen auch für einen reibungslosen Ablauf, weniger Risiken und bessere Ergebnisse.

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