Der Energieausweis für Immobilien: Nutzen, Ausstellung, Kosten
Im Energieausweis eines Hauses werden Daten der Energieeffizienz festgehalten, sodass potenzielle Mieter oder Käufer einer Immobilie abschätzen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Der Energieausweis als Bedarfsausweis (z. B. bei Neubauimmobilien) gibt an, wie viel Energie jährlich für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Für den Verbrauchsausweis (bei bereits bewohnten Immobilien) wird der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner gemessen.
Warum sollten Sie einen Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erstellen lassen?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt Eigentümern und Vermietern von Bestandsimmobilien, Häusern und Wohnungen Folgendes vor:
- Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden (§ 16 Abs. 2 der EnEV 2014).
- Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags muss der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis übergeben (§ 16 Abs. 2 Satz der EnEV 2014).
Bei Neubauten ist der Verkäufer nach Fertigstellung des Neubaus zur Übergabe des Energieausweises verpflichtet. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können in allen genannten Fällen jeweils mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro bestraft werden.
Die EnEV legt nicht fest, ob ein bedarfs- oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis vorgelegt werden muss. Je nach Immobilie, Ausstattung und Bewohnern können sich die beiden Arten stark unterscheiden.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Auch im Preis unterscheiden sich bedarfsorientierter und verbrauchsorientierter Energieausweis: Für den Verbrauchsausweis werden zwischen 70 und 100 Euro fällig, die Kosten für den Bedarfsausweis liegen bei ca. 300 bis 500 Euro. Die Unterschiede ergeben sich aus dem Aufwand, der für die verschiedenen Arten der Erstellung nötig ist. Verbrauchsorientierte Energieausweise nutzen die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieabrechnungen über die letzten drei Jahre, um eine Aussage über den Energieverbrauch zu treffen. Für einen Energiebedarfsausweis muss eine Bewertung der Bausubstanz und des Gebäudezustands vorgenommen werden.
Wo können Sie einen Energieausweis erstellen lassen?
An das Recht, Energieausweise ausstellen zu dürfen, sind Bedingungen geknüpft. Qualifizierte Aussteller müssen nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung die dafür notwendige Qualifikation besitzen. Berechtigt sind zum Beispiel Architekten, Ingenieure der Fachrichtung Hochbau und Bauingenieurwesen, besonders qualifizierte Handwerker und Techniker. Als Qualifikationsmerkmale gelten eine baunahe Ausbildung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis. Lassen Sie sich dazu von einem qualifizierten Aussteller beraten. Die Ausstellung ist kostenpflichtig. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Seit Wirksamkeit der EnEV 2014 wird die Ausstellung behördlich registriert.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
- Besitzen Sie bereits einen Energieausweis und ist dessen 10-jährige Laufzeit noch nicht abgelaufen, dann können Sie diesen noch verwenden. Das gilt nur dann, wenn das Gebäude gegenüber dem Zustand bei Erteilung des Ausweises unverändert ist.
- Besitzen Sie noch keinen Energieausweis, dann sollten Sie ihn zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeitsstrafen schnellstens beschaffen, bevor die Vermarktung beginnt. Gehen Sie auf keinen Fall das Risiko ein, ohne einen gültigen Energieausweis mit dem Verkauf oder der Vermietung zu beginnen.
Wo kann ich mich über den Energieausweis und die EnEV 2014 ausführlich informieren?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Empfehlenswert sind die Internetseiten des zuständigen Bundesministeriums (www.bmvi.de) und der Deutschen Energie-Agentur (www.dena.de). Oder fragen Sie unseren Immobilienmakler in Ihrer Nähe. Wir beraten Sie gerne, sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen und dafür einen Energieausweis benötigen.