Grundsteuer beim Immobilienkauf – kurz erklärt, klar geregelt

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten für Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer – und wird oft unterschätzt. Wir zeigen, was sie kostet, wann sie anfällt und worauf Sie beim Kauf achten sollten.

Was ist die Grundsteuer überhaupt?

Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien regelmäßig zahlen – meist quartalsweise. Sie dient der Finanzierung öffentlicher Leistungen wie Straßenreinigung oder Schulen und wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben, in der die Immobilie liegt.

Wer zahlt die Grundsteuer – und ab wann?

Die Grundsteuer wird im Grundsteuerbescheid ausgewiesen und ist vom aktuellen Eigentümer zu zahlen – also nach dem Kauf von Ihnen. Entscheidend ist dabei das Datum der Eintragung ins Grundbuch. Bis dahin bleibt der oder die Vorbesitzerin und der Vorbesitzer zahlungspflichtig.

Wie hoch ist die Grundsteuer?

Die Höhe hängt ab von:

  • dem Einheitswert der Immobilie (neu bewertet ab 2025),
  • dem Steuermessbetrag (vom Finanzamt berechnet) und
  • dem Hebesatz der jeweiligen Kommune (oft zwischen 300 % und 900 %).

Was das konkret heißt: In München zahlt man meist mehr als in ländlichen Regionen – auch bei vergleichbaren Objekten.

Gibt es Veränderungen durch die Grundsteuerreform?

Ja. Ab 2025 gilt ein neues Berechnungsmodell. Es soll fairer, transparenter und wertabhängiger sein. Für Käuferinnen und Käufer heißt das: Achten Sie auf Angaben im Exposé oder sprechen Sie uns an – wir klären, welche Werte gelten und ob neue Bescheide vorliegen.

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