Spannende Projektentwicklung in zentraler Lage von Leimen-Gauangelloch!
Grundstück | 69181 Leimen
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Diese interessante Projektierung in Leimen – Gauangelloch bietet einen spannenden Mix aus Neubau von Doppel-,RH- oder Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen in einer Scheune und gegebenenfalls Sanierung einer Bestandsimmobilie.
Auf diesem 1826 qm großen Grundstück gibt es schon einen Bebauungsvorschlag, den wir gerne persönlich vorstellen. Aktuell befinden sich auf dem Grundstück ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus, ein erweiterter Rohbau zur Bebauung von Eigentumswohnungen in einer ehemaligen Scheune und eine ehemalige Busgarage mit drei Stellplätzen.
Es besteht noch zusätzlich die Möglichkeit des Ankaufs eines städtischen Grundstücks mit 316 qm Fläche.
Lage
Ortskernlage in Leimen-Gauangelloch.
1973 wurde Gauangelloch in die Stadt Leimen eingegliedert.Seitdem haben sich Gauangelloch und Ochsenbach zu attraktiven Wohnorten entwickelt. Beide haben jedoch ihren dörflichen Charakter beibehalten und sind deshalb beliebte Orte, die zum Wandern durch Kraichgau und Odenwald einladen.
Sonstige Angaben
Auf eine schriftliche Anfrage erhalten Sie weiter Objektinformationen!
Diese Immobilie wird von uns im qualifizierten Makler-Alleinauftrag angeboten.
Bei den genannten Daten zum Objekt handelt es sich um Angaben des Eigentümers.
Wir können daher trotz sorgfältiger Prüfungen keine Haftung übernehmen.
Unsere Angebote finden Sie auch in vielen weiteren Internetportalen sowie auf unserer Homepage www.immobilienpartner-rhein-neckar.de im Schaufenster-Aushang der zahlreichen regionalen Wüstenrot Service-Centern.
Für unsere Kunden suchen wir ständig Miet- und Kaufobjekte! Rufen Sie uns an: 06221-6515138
Ausstattung
– Grundstück 1.826 qm
– Einfamilienhaus
– Erweiterter Rohbau von Eigentumswohnungen
– ehemalige Busgarage mit drei Stellplätzen
– keine Altlasten
– gefasste Quellen auf dem Grundstück
– § 34 BauGB
