+++ Kleines Grundstück in äußerst beliebter Lage von Sandershausen +++
Grundstück | 34266 Niestetal
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Diese Objekt haben wir bereits erfolgreich vermarktet. Dieses Angebot steht nicht mehr zur Verfügung.Objektbeschreibung
Hiermit bieten wir Ihnen dieses schöne Grundstück in beliebter und oft nachgefragter Lage von Sandershausen.
Das Grundstück „Gemarkung Sandershausen, Flur 5, Flurstück 199 / 16“ ist ca. 271 m2 groß und könnte nach mündlicher Rücksprache mit dem Bauamt grundsätzlich bebaut werden. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet, in welchem der Bebauungsplan „Nr. 18 Friedhof Sandershausen“ gilt. Grenzabstände nach der Hessischen Bauordnung müssen selbstredend eingehalten werden und erlauben lediglich einen kleinen Baukörper von der Grundfläche her.
Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt. Die eventuelle Fällung von Bäumen auf dem Grundstück sowie die Entsorgung einer kleinen Gartenhütte müssen vom Käufer übernommen werden.
Bei weiterem Interesse setzen Sie sich bitte mit einem Architekten und dem zuständigen Bauamt in Niestetal in Verbindung.
Lage
Schöne Wohnlage in einem vollständig abgeschlossenen Wohngebiet in Niestetal Sandershausen.
Sonstige Angaben
Besichtigungen möchten Sie bitte diskret und ohne Betreten des Grundstückes durchführen.
Sämtliche Informationen, Daten, Zahlen, Werte und Größenangaben beruhen auf Informationen, die wir nach bestem Wissen bei den zuständigen Ämtern, Fachleuten und dem Eigentümer des zu vermittelnden Objektes eingeholt und erfragt haben. Wir übernehmen für diese Angaben keinerlei Haftung in Bezug auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit.
Weder wir noch die Eigentümer übernehmen jedwede Haftung für die Art und den Umfang der eventuellen Bebaubarkeit. Wir raten jedem Interessenten, eine Bauvoranfrage selbst und auf eigene Kosten zu stellen bzw. die Maßnahme mit einem eigens beauftragten Architekten abzuklären.
Die Käuferprovision in Höhe von 5,95 % auf den beurkundeten Kaufpreis inklusive der gültigen Mehrwertsteuer für den Nachweis und die Vermittlung dieses Grundstücks ist verdient und zur Zahlung fällig unmittelbar nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
