Gebäudeenergiegesetz – die wichtigsten Regeln kompakt erklärt

Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Standards für Wohngebäude. Wir erklären, was beim Verkauf, Kauf oder der Modernisierung zu beachten ist – und welche Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer gelten.

Was ist das GEG überhaupt?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und fasst die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Es bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland.

Für wen gilt das GEG?

  • Für alle, die ein Wohngebäude neu bauen, verkaufen, vermieten oder wesentlich modernisieren
  • Für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler, die technische Anlagen erneuern oder Sanierungen planen
  • Für Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler, die Energieausweise bereitstellen müssen

Was regelt das GEG konkret

  • Mindeststandards für den Wärmeschutz von Neubauten
  • Anforderungen an Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
  • Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises
  • Pflichten zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen
  • Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel (z. B. Austausch alter Heizkessel)

Was bedeutet das für Käufer?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie:

  • den Energieausweis prüfen
  • geplante oder verpflichtende Sanierungen einkalkulieren
  • mögliche Fördermittel z. B. der KfW oder BAFA einbeziehen
  • bei älteren Gebäuden auf Austauschpflichten achten

Tipp: Sanierungsfahrplan erstellen lassen
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Schritt für Schritt, wie Sie energetische Verbesserungen sinnvoll umsetzen können – gefördert durch das BAFA.

Wenn Sie mehr über das Thema individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erfahren möchten:

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