Immobilienverkauf – mit diesen Kosten sollten Sie rechnen

Ein Haus- oder Wohnungsverkauf bringt nicht nur Einnahmen, sondern auch bestimmte Ausgaben mit sich. Einige sind gesetzlich vorgeschrieben, andere abhängig vom Einzelfall. Hier erfahren Sie, welche Kosten Sie einplanen sollten – und worauf Sie achten müssen.

Maklerprovision

Wenn Sie eine Maklerin oder einen Makler mit dem Verkauf beauftragen, fällt eine Provision an – meist hälftig geteilt mit dem Käufer bzw. der Käuferin. Der genaue Prozentsatz variiert je nach Region, liegt aber in der Regel zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises (zzgl. MwSt.).

Notarkosten & Grundbuch

Der Verkauf einer Immobilie muss notariell beurkundet werden. Die Notarkosten sowie die Gebühren für den Grundbucheintrag trägt in der Regel der Käufer – dennoch können für Sie Kosten entstehen, z. B. bei Löschung von Grundschulden.

Richtwert: ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises (für Käuferseite, anteilig ggf. für Verkäufer).

Energieausweis

Vor dem Verkauf sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen.
Kosten: je nach Art des Ausweises zwischen ca. 80 € und 300 €.

Vorfälligkeitsentschädigung

Haben Sie Ihre Immobilie noch nicht abbezahlt und lösen den Kredit vorzeitig ab, kann die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Höhe: abhängig von Restschuld, Zinsbindung und Vertragslaufzeit.

Spekulationssteuer (nur in Ausnahmefällen)

Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf weiterverkaufen – ohne sie selbst durchgehend genutzt zu haben – kann das Finanzamt Spekulationssteuer verlangen.
Tipp: Lassen Sie sich dazu steuerlich beraten.

Fazit

Nicht alle Kosten treffen auf jede Verkäuferin und jeden Verkäufer zu. Doch mit einer guten Beratung und transparenter Aufstellung wissen Sie frühzeitig, was auf Sie zukommt – und vermeiden Überraschungen. Unsere Maklerinnen oder Makler helfen Ihnen dabei.

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