Perfekte Single oder Studentenwohnung!
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine Einzimmerwohnung im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Marburg-Wehrda.
Die Wohnung besteht aus einem Wohnschlafraum mit Pantry Küche, einem Badezimmer mit Badewanne, sowie einem gemütlichen Balkon.
Sie befindet sich am Waldrand von Wehrda und verfügt über eine gute Anbindung nach Marburg.
Neben dem Wohnraum verfügt die Wohnung über ein 6m² großes Kellerabteil.
Ideal als Single oder Studentenwohnung.
Objektausstattung
- Einzimmerwohnung
- Pantry Küche
- Bad mit Badewanne
- Balkon
- Kellerabteil
Objektlage
Der Stadtteil Wehrda liegt unmittelbar nördlich der Kernstadt Marburg. Am östlichen linken Lahnufer gehört unterhalb einer Lahnschleife am Mittelhäuser Berg ein ausgedehntes Gewerbegebiet mit dem Messeplatz im Süden ebenfalls zu dem Stadtteil. Wehrda ist über die Autobahn ähnlich ausgebaute Bundesstraße 3 mit der Ausfahrt "Wehrda/Cölbe" an das Fernstraßennetz angeschlossen.Den Öffentlichen Nahverkehr übernehmen die Linien 1 und 4, die am Sachsenring enden und zusammen einen 15-Minuten-Takt bilden. Die Linie 3 fährt am Wochenende alle 30 Minuten ins Einkaufszentrum. Die Linie 19 Ring Nord fährt ein Mal täglich und die Linie 19 Ring Süd zwei Mal täglich zum Universitätsklinikum auf den Lahnbergen.
Alle genannten Angaben zur Immobilie beruhen auf den Angaben des Eigentümers.
Trotz kaufmännischer Sorgfalt, kann hierfür nicht gehaftet werden.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Information:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können Sie unter www.wuestenrot-immobilien.de aufrufen.
Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über das von uns nachgewiesene Objekt wird ein Maklerhonorar in der Höhe von 3,57 % des Kaufpreises zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) für den Erwerber 14 Tage nach der Notariellen Beurkundung fällig.
Vertraulichkeit: Das Angebot ist nur für den Interessenten (Adressaten) bestimmt und vertraulich zu behandeln. Es darf ohne unsere Zustimmung nicht an
Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Kaufvertrag (notariell) zustande, so ist der Auftraggeber zu Schadenersatz verpflichtet.